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   RG, 12.02.1918 - Rep. III. 254/17   

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https://dejure.org/1918,19
RG, 12.02.1918 - Rep. III. 254/17 (https://dejure.org/1918,19)
RG, Entscheidung vom 12.02.1918 - Rep. III. 254/17 (https://dejure.org/1918,19)
RG, Entscheidung vom 12. Februar 1918 - Rep. III. 254/17 (https://dejure.org/1918,19)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Hat derjenige, welcher den Vertrieb von Waren eines Fabrikunternehmens für einen bestimmten Bezirk übernommen hat, einen Anspruch auf Auskunfterteilung über Geschäfte, die die Fabrik vertragswidrig in seinem Bezirk unmittelbar abgeschlossen hat?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch des Generalvertreters bezüglich vertragswidriger Geschäfte des Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 92, 201
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Naumburg, 19.09.2013 - 2 U 20/13

    Wettbewerbsvereinbarung zwischen einem Händler und einem Hersteller von

    Die Klägerin bedarf, um den Umfang der Schäden aus dem rechtswidrigen Handeln der Beklagten ermitteln und geltend machen zu können, der begehrten Informationen durch die Beklagte (zu den Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs in diesen Fällen: RG, Urteil v. 12.02.1918 - Az.: III.254/17 - , RGZ 92, 201, 203; Krüger in MünchKomm, BGB, Bd. 2, 6. Aufl., § 259 Rdn. 11 u. 13; Grüneberg in Palandt, BGB, 72. Aufl., § 259, Rdn. 6; vgl. auch BGH, Urteil v. 23.03.1966 - Az.: VIII ZR 295/63 - , NJW 1966, 1117 ff.).
  • BGH, 09.02.1984 - I ZR 226/81

    Ansprüche des alleinvertretungsberechtigten Eigenhändlers wegen Verletzung des

    Das Reichsgericht (RGZ 92, 201) und der Bundesgerichtshof (die zuletzt o.g. Entscheidungen) haben dagegen aufgrund der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Unternehmer und dem alleinvertriebsberechtigten Eigenhändler eine - ihrem Wesen nach insoweit subsidiäre - Heranziehung des § 687 Abs. 2 BGB abgelehnt.
  • BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 41/87

    Ansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen Verletzung eines vertraglichen

    Das Reichsgericht hat in Fällen des Eingriffs in schuldrechtlich zugeordnete Interessenbereiche in seinen Urteilen vom 17. November 1916 und 12. Februar 1918 (RGZ 89, 99, 103 und RGZ 92, 201, 203) offengelassen, ob § 687 Abs. 2 BGB anzuwenden ist.
  • BGH, 02.04.1957 - VIII ZR 60/56

    Rechtsstellung eines Eigenhändlers

    Ein Recht auf Auskunft hat das Reichsgericht insbesondere anerkannt wenn aus der Verletzung vertraglicher Wettbewerbsverbote Schadensersatzansprüche hergeleitet werden (RGZ 92, 201 /?Q2/% EG BR 1942.7?9; LZ 1928- 1462 = HRR 1928.1726) In dem der Entscheidung RGZ 92, 201 zugrundeliegenden Pall war der Kläger!.: für ein besii-crtes Gebiet der Alleinvertrieb gewisser Waren übertragen worden.
  • BGH, 25.03.1958 - VIII ZR 90/57

    Wettbewerbsverbot des HV, Interessenwahrnehmungspflicht, Pflicht zur Einholung

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch des Bundesgerichtshofs ist eine solche Auskunftpflicht in Anwendung des § 260 BGB in Verbindung mit § 242 BGB insbesondere auch für solche Fälle anerkannt worden, wenn bei Einräumung eines Alleinvertriebsrechts der Unternehmer in das Absatzgebiet des Berechtigten durch unmittelbare Geschäfte eingegriffen hat (vgl. RGZ 92, 201, 203; Urt. des erkennenden Senats vom 2. April 1957 - VIII ZR 60/56 -, NJW 1957, 1026 und vom 26. April 1957 - VIII ZR 215/56 - S. 18 ff).
  • BGH, 29.09.1960 - VII ZR 209/59

    AA des VH, Analogievoraussetzung 1, Verpflichtung zur Überlassung des

    Zur Ermittlung der Höhe seines Schadens gewährt ihm die Rechtsprechung auch das Recht, von dem Unternehmer Auskunft und Rechnungslegung über dessen in sein Alleinverkaufsrecht eingreifende Abschlüsse zu fordern (RGZ 92, 201, 202; BGH LM § 687 Nr. 2 = NJW 1957, 1026 Nr. 3).
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